- eine Komplettsanierung spart bis zu 90 Prozent der Kosten für Heizen, Kühlen und Warmwasser
- am effektivsten ist die Wärmedämmung von Dach und Fassade
- durch staatliche Förderungen sparen Sie i.d.R. 20 % der Sanierungskosten
Was ist eine energetische Sanierung?
Eine energetische Sanierung bezieht sich auf umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren, den Wohnkomfort zu erhöhen und gleichzeitig die Umweltauswirkungen zu verringern.
Verschiedene bauliche und technische Maßnahmen dienen der Steigerung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Durch die gezielte Optimierung der Gebäudehülle, der Heizungs- und Warmwassersysteme sowie der Belüftungssysteme können Sie signifikante Energieeinsparungen erzielen.
In der Regel betrifft dies den Altbau. Um die Energiewende voranzutreiben, wird auch die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit einem Mindestalter von zehn Jahren vom Staat gefördert. Dies trägt dazu bei, die Betriebskosten langfristig zu senken, den Wert der Immobilie zu steigern und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Was zählt alles zur energetischen Sanierung?
Als energetische Sanierung werden sämtliche baulichen Maßnahmen bezeichnet, die der Energieeffizienz dienen. Konkrete Maßnahmen sind die Dämmung von Dach und Außenwänden sowie der Austausch von Fenstern und ineffizienten Heizungsanlagen. Zusätzlich können Sie erneuerbare Energien in Form einer Photovoltaikanlage integrieren.
- Wärmedämmung der Fassade
- Wärmedämmung von Dachflächen
- Innendämmung
- Wärmedämmung der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung der Kellerdecke
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Ersatz oder Einbau von sommerlichem Wärmeschutz
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Was kostet eine energetische Sanierung?
Die energetische Sanierung hat die Einsparung von Energie zum Ziel. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, die Energieeffizienz von einem Gebäude zu verbessern. Die folgenden Sanierungsmaßnahmen minimieren den Energieverbrauch:
Tabelle Kosten energetische Sanierung
Sanierungsmaßnahme | Einsparpotenzial | Kosten Sanierung | Amortisation |
---|---|---|---|
20 – 25 % | ab 10.000 Euro | 5 – 15 Jahre | |
15 – 20 % | 1.000 – 3.000 Euro | 5 – 15 Jahre | |
5 – 10 % | 4.000 Euro | 5 – 10 Jahre | |
30 – 40 % | ab 15.000 Euro | 10 – 20 Jahre | |
15 – 20 % | 7.000 – 15.000 Euro | 10 – 15 Jahre | |
Austausch von Außentüren | 5 – 10 % | 1.000 – 6.000 Euro | k.A. |
20 – 30 % | 5.000 – 35.000 Euro | 10 – 15 Jahre | |
25 – 30 % | 20.000 – 40.000 Euro | 10 – 15 Jahre | |
10 – 20 % | 500 – 1.500 Euro | 1 – 3 Jahre | |
Solarthermie (Warmwasser/ Heizung) | 20 – 30 % | 5.000 – 10.000 Euro | 5 Jahre |
Lüftungsanlage
(mit Wärmerückgewinnung) | 15 – 25 % | 5.000 – 8.000 Euro | k.A. |
30 – 35 % | 5.000 – 10.000 Euro | 10 – 20 Jahre |
Tabelle: durchschnittliche Kosten und Nutzen verschiedener Sanierungsmaßnahmen
Energetische Sanierung spart massiv Energie
Bei einer Vollsanierung können Sie also insgesamt gut 80 bis 90 Prozent der Energie für Wärme und Warmwasser einsparen. Das führt auch zu einer erheblichen Kosteneinsparung. So können Sie die Energiekosten für ein altes, unsaniertes Haus von mehreren tausend Euro jährlich auf wenige hundert Euro senken. Eine energetische Sanierung rechnet sich bei der Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung im Durchschnitt bereits nach 15 Jahren.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Angaben um Durchschnittswerte handelt. Die tatsächliche Einsparung ist für jedes Gebäude anders. Je nach Wanddicke, Material, Fenster, Zustand und gewählter Sanierungsmethode kann Ihr individuelles Einsparpotenzial teils erheblich abweichen.

Wie hoch ist die Förderung bei energetischer Sanierung?
Anfang 2021 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeführt, um u. a. die Ziele des Klimaschutzpakets 2030 zu erreichen. Für eine energetische Sanierung sind dadurch verschiedene Förderungen möglich. Besonders hervorzuheben ist im Rahmen einer energetischen Sanierung die BAFA Förderung „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“. Damit können Sie die wichtigsten Sanierungsmaßnahmen mit Zuschüssen fördern lassen.
Anfang 2024 wurde die BEG wegen der Novelle des GEG komplett überarbeitet. Die Förderprogramme wurden teils umstrukturiert. Die Förderung für eine neue Heizungsanlage bzw. den Austausch einer Heizung ist nun nur noch über eine KfW-Förderung möglich.
Welche Zuschüsse gibt es für energetische Sanierung?
Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Förderungen stellen den aktuellen Stand der Förderungen für energetische Sanierungen in 2024 dar.
Tabelle Förderungen für energetische Sanierungen 2024
Maßnahme | Erläuterung | KfW-Förderung | BAFA-Förderung |
---|---|---|---|
Einbau oder Austausch der Dämmung, neue Fenster oder Sonnenschutz | Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 15 % zzgl. 5 % iSFP-Bonus | ||
Einbau von Heizungssystemen mit mind. 65 % erneuerbaren Energien | Heizungsförderung für Privatpersonen 458 30 % Grundförderung 20 % Schnelligkeitsbonus 30 % Einkommensbonus max. 70 % von 30.000 € | nur für Gebäudenetze | |
Effizienzsteigerung von Heizsystemen | – | Heizungsoptimierung 15 % zzgl. 5 % iSFP-Bonus | |
Solarthermie | Solarkollektoren zur Erzeugung von Wärme oder Warmwasser | – | |
Solarkollektoren zur Erzeugung von Strom | – | ||
Einbau oder Austausch weiterer technischer Anlagen | Anlagentechnik 15 % zzgl. 5 % iSFP-Bonus | ||
Kauf oder Umbau einer Barriere reduzierten Immobilie | – | ||
Fachplanung / Baubegleitung | – | ||
Fachplanung / Baubegleitung | professionelle Planung und Baubegleitung |
Tabelle: Aktuelle Förderprogramme für die energetische Sanierung 2024
Kann man energetische Sanierung von der Steuer absetzen?
Wenn Sie keine Förderung in Anspruch nehmen wollen, können Sie seit Januar 2020 die Kosten einer energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden mit mindestens zehn Jahren Alter als Steuerbonus verrechnen. Bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten für Gebäude und Heizungsanlagen können Sie so innerhalb von drei Jahren in Ihrer Steuererklärung absetzen.
Der Gesamtbetrag der Erstattung beträgt dabei 40.000 Euro pro Gebäude. Dabei können Sie mehrere Maßnahmen zu verschiedenen Zeitpunkten verrechnen, bis der Gesamtbetrag ausgeschöpft ist.
Über den Steuerbonus sind folgende Maßnahmen der energetischen Sanierung förderfähig:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
In unserem Ratgeber „Steuern sparen durch energetische Sanierung“ erfahren Sie mehr zum Thema inklusive ausführlichem Rechenbeispiel. Alles unter der Fragestellung: Was lohnt sich für die energetische Sanierung mehr, der Steuerbonus oder eine Förderung?

Lohnt sich eine energetische Sanierung?
Eine energetische Sanierung lohnt sich in der Regel langfristig, sowohl finanziell als auch in Bezug auf den Wohnkomfort und den Umweltschutz. Hier sind einige Aspekte, die Sie bei der Beurteilung der Rentabilität berücksichtigen sollten:
- Kosteneinsparungen
Durch eine verbesserte Energieeffizienz können Sie die Energiekosten, insbesondere die Heizkosten, erheblich reduzieren. Die genaue Amortisationsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Kosten der Sanierungsmaßnahmen, den erzielten Energieeinsparungen und den lokalen Energiepreisen. - Wohnkomfort und Behaglichkeit
Eine gut gedämmte und energetisch optimierte Immobilie bietet ein angenehmeres Raumklima mit stabileren Temperaturen, weniger Zugluft und besserer Schallisolierung. Dies führt zu einer höheren Wohnqualität und kann das Wohlbefinden der Bewohner verbessern. - Wertsteigerung der Immobilie
Eine energetische Sanierung erhöht in Zeiten verschärfter Gesetze zur Energieeffizienz auch nachweislich den Wert einer Immobilie. Potenzielle Käufer oder Mieter sind oft bereit, einen höheren Preis für ein energieeffizientes Gebäude zu zahlen, da sie niedrigere Energiekosten und einen verbesserten Wohnkomfort erwarten. - Umweltschutz
Durch eine energetische Sanierung wird der Energieverbrauch reduziert, was zu einer Verringerung der CO₂-Emissionen und einem geringeren ökologischen Fußabdruck führt. Die Sanierung trägt somit zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit bei.
Wann lohnt sich eine energetische Sanierung?
Ob und inwiefern sich eine energetische Sanierung lohnt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Zustand des Gebäudes, den gewählten Sanierungsmaßnahmen, den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Eigentümers sowie den verfügbaren finanziellen Ressourcen und Förderprogrammen.
Eine sorgfältige Planung, Beratung und Analyse der potenziellen Einsparungen und Investitionskosten sind entscheidend, um eine fundierte Entscheidung über die Rentabilität einer energetischen Sanierung zu treffen.
Förderprogramme stellen einen starken Anreiz dar, eine energetische Sanierung zeitnah anzugehen. Allerdings ändern sich die Förderungen und deren Vorgaben ständig. Mit jeder neuen Verschärfung werden die notwendigen Sanierungsmaßnahmen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation teurer. Die Steigerung der Kosten steht dabei oft nicht in Zusammenhang mit den möglichen Einsparungen.
Es kann sich lohnen, die Sanierungsleistungen so aufeinander abzustimmen, dass jährlich einzelne Maßnahmen durchgeführt und gefördert werden. Hier gibt es also viel Optimierungspotenzial, wodurch sich eine energetische Sanierung unter dem Strich finanziell eigentlich immer lohnt.

Welche energetische Sanierung lohnt sich am meisten?
Lohnt sich eine Wärmedämmung?
Die Wärmedämmung ist die wichtigste Maßnahme der energetischen Sanierung, um langfristig Energie einzusparen. Dabei sollte die Außenhülle stets als eine Einheit betrachtet werden. Eine Sanierung von oben nach unten hat sich dabei bewährt.
Dachdämmung
Kosten ab ca. 10.000 Euro
- Energieersparnis bis zu 25 %
- Neue Wohnfläche erschließen
- Neben Kälte- auch Hitzeschutz im Sommer
- bis zu 20 % Fördermittel vom Staat
Fassadendämmung
Kosten durchschnittlich ca. 20.000 Euro
- Energieersparnis bis zu 40 %
- Behagliches Wohnklima & Schutz vor Feuchtigkeit in den Wänden
- Neben Kälte- auch Hitzeschutz im Sommer
- bis zu 20 % Fördermittel vom Staat
Fenstertausch
Kosten durchschnittlich ca. 10.000 Euro
- Energieersparnis bis zu 20 %
- Behagliches Wohnklima
- Neben Kälte- auch Hitzeschutz im Sommer
- bis zu 20 % Fördermittel vom Staat
Dämmung der Kellerdecke
Kosten durchschnittlich ca. 4.000 Euro
- Energieersparnis bis zu 10 %
- Behaglicheres Wohnklima, da der Fußboden weniger kalt ist
- weniger Zugluft von unten
- bis zu 20 % Fördermittel vom Staat
Lohnt sich ein modernes Heizungssystem?
Erst nachdem die Gebäudehülle komplett instandgesetzt und isoliert wurde, ist es sinnvoll, die Heizung zu modernisieren. Eine Optimierung einer bestehenden und intakten Heizung ist günstig und schnell zu bewerkstelligen. Eine perfekt eingestellte Heizung spart bereits viel Energie.
Heizungsoptimierung
Kosten durchschnittlich ca. 1.000 Euro
- Energieersparnis bis zu 20 %
- Wenig Aufwand, kein Dreck und gleichzeitig geringe Kosten
- bis zu 20 % Fördermittel vom Staat
Heizungstausch
Kosten durchschnittlich ca. 20.000 Euro
- Energieersparnis bis zu 30 %
- bedarfsgerechte Steuerung
- bis zu 70 % Fördermittel vom Staat
Dämmung freiliegender Rohrleitungen
Kosten durchschnittlich ca. 100 – 200 Euro
- Energieersparnis bis zu 5 %
- Weniger Wärmeverluste und dadurch ggf. geringere Vorlauftemperaturen möglich
- bis zu 20 % Fördermittel vom Staat
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Kosten durchschnittlich ca. 7.000 Euro
- Energieersparnis bis zu 25 %
- bessere Raumluftqualität (Feuchte, CO₂), Pollen- und Feinstaubfilter
- bis zu 20 % Fördermittel vom Staat
Lohnen sich erneuerbare Energien?
Wenn Sie die energetische Sanierung schrittweise angehen und das Gebäude an sich optimiert wurde, können Sie sich über den Einsatz von erneuerbarer Energie in Form von Solarenergie Gedanken machen. Dadurch machen Sie sich unabhängiger von den Stromkonzernen.
Solarthermie
Kosten durchschnittlich ca. 10.000 Euro
- Bis zu 30 % Energieersparnis durch Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitstellung über die Solaranlage
- geringerer Aufwand der installation
- Staatliche Förderungen verfügbar
Photovoltaikanlage
Kosten durchschnittlich ca. 15.000 Euro inkl. Speicher
- Energieersparnis mit Speicher bis zu 85 %
- Unabhängigkeit von Stromanbietern
- ggf. Zuverdienst durch eingespeisten Strom
- Mehrwertsteuer entfällt beim Kauf
Ist eine energetische Sanierung Pflicht?
Eine generelle Pflicht für die energetische Sanierung besteht nicht. Dennoch richten sich Sanierungsmaßnahmen nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV), die 2020 im Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aufgegangen ist. Das GEG legt energetische Anforderungen an Neubauten und bestimmte Sanierungsmaßnahmen fest.
Ist ein Energieausweis Pflicht?
Seit 2008 muss gemäß § 80 GEG bei jedem Verkauf oder bei der Neuvermietung einer Immobilie ein Energieausweis ausgehändigt werden. Eine fachkundige Person bewertet die Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gehören zum Energieausweis auch immer Hinweise zu Maßnahmen im Rahmen einer energetischen Sanierung, um die Energiebilanz zu verbessern.
Der Gesamtenergieverbrauch wird in kWh/qm pro Jahr angegeben. Je höher der errechnete Wert ist, desto höher ist der Sanierungsbedarf. Dieser Wert sollte bei Bestandsgebäuden für einen guten Standard um die 100 kWh/qm oder darunter liegen.
Zurzeit wird der KfW-Standard 40 angestrebt. Der Primärenergiebedarf eines solchen Niedrig-Energie-Hauses beträgt nur 40 Prozent im Vergleich zum KfW-100-Referenzgebäude. Bei Neubauten gelten dementsprechend hohe Anforderungen an den Bau. Doch auch bei der Sanierung älterer Gebäude gelten zahlreiche Vorschriften, z.B. zum Verbau bestimmter Anlagentechnik.
In unserem Ratgeber „Der Energieausweis und seine Rolle in der Immobilienwelt“ erfahren Sie noch mehr zum Thema. Lernen Sie mehr über die Energieeffizienzklassen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Ist ein Heizungstausch Pflicht?
Der § 72 GEG ist der Optimierung und Erneuerung von Heizungsanlagen gewidmet. Darin geregelt ist:
- Betriebsverbot für Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden.
- Austauschpflicht für Heizkessel nach Ablauf von 30 Jahren.
- Verbot für Heizkessel im Neubau, die mit Heizöl oder festem fossilem Brennstoff betrieben werden. Diese dürfen ab dem 1. Januar 2024 nur noch in Gebäude eingebaut oder aufgestellt werden, wenn bestimmte Bedingungen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien erfüllt sind.
Ausnahmen von diesem Betriebsverbot gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt. Außerdem sind Gebäude ausgeschlossen, bei denen es keine Versorgung durch ein Fernwärme- oder Gasnetz gibt und die Deckung des Energiebedarfs für Wärme mithilfe erneuerbarer Energien eine unbillige Härte darstellen würde.
In § 60 GEG ist überdies geregelt, dass u.a. Heizungsanlagen regelmäßig zu warten sind und instandgehalten werden müssen. Dazu gehört auch der hydraulische Abgleich, um die Effizienz einer bestehenden Heizung zu verbessern.
Das neue GEG, auch bekannt als Heizungsgesetz, wurde im September 2023 verabschiedet. In der Gesetzesnovelle sind weitere Einschränkungen vorgesehen. Was das neue Gesetz beinhaltet, erfahren Sie in unserem Ratgeber Heizung sanieren: Wichtig – neue Vorgaben ab 2024 beachten!
Ist eine Wärmedämmung Pflicht?
Gemäß § 69 GEG ist der Eigentümer eines Gebäudes dazu verpflichtet:
- bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, zu dämmen.
- die Wärmeabgabe der Rohrleitungen entsprechend den Vorgaben in Anlage 8 des GEG zu begrenzen.
Außerdem muss gemäß § 47 GEG die oberste Geschossdecke bzw. das Dach isoliert werden, wenn der Mindestwärmeschutz nach DIN-Norm nicht bereits erreicht wird.
Eine Ausnahme für die beiden genannten Pflichten besteht, wenn die Kosten für die Nachrüstung nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Die Länge dieser Frist ist jedoch nicht vorgegeben.
Bei Änderungen im Rahmen von Sanierungen und Modernisierungen an einem bestehenden Gebäude gelten laut § 48 GEG folgende Anforderungen:
- Wenn bei einem Gebäude Arbeiten an der Außenhülle (Dach, Fassade, Fenster) an mehr als zehn Prozent der Gesamtfläche stattfinden, muss das Bauteil entsprechend der geltenden Vorschriften komplett saniert werden. Welche Wärmedurchgangswerte (Wärmedurchgangskoeffizienten) die einzelnen Bauteile nicht überschreiten dürfen, regelt Anlage 7 des GEG.
- Bevor Ein- oder Zweifamilienhauses energetisch saniert wird, muss ein Beratungsgespräch mit einer gemäß § 88 GEG zur Erstellung eines Energieausweises qualifizierten Person stattfinden. Solch ein Beratungsgespräch kann kostenlos sein.
- Handwerker und Dienstleister sind verpflichtet, bei einem Angebot für Arbeiten im Rahmen einer energetischen Sanierung schriftlich auf die Pflicht eines solchen Beratungsgesprächs hinzuweisen.
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht einer energetischen Sanierung?
Ausnahmen von den Pflichten nach §§ 47, 69 und 72 sind im § 73 GEG geregelt. Nur, wenn beide Bedingungen zutreffen, besteht keine Sanierungspflicht für den Eigentümer:
- Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen,
- von denen der Eigentümer eine Wohnung mindestens seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt.
In diesem Fall ist bei einem Eigentümerwechsel der neue Eigentümer in der Pflicht, die oben genannten Auflagen zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem Eigentumsübergang. Dabei ist es unerheblich, ob der neue Eigentümer die Immobilie durch Kauf, Schenkung oder Erbe erlangt hat.
Es gibt weitere Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude mit besonderen Rahmenbedingungen, bei denen bestimmte Sanierungsmaßnahmen nicht oder nur teilweise umgesetzt werden müssen. Diese weichen jedoch auch je nach Stadt und Gemeinde ab. Informieren Sie sich hier immer individuell für das betreffende Gebäude.
Diese Zusammenfassung gibt einen vereinfachten Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Pflichten der energetischen Sanierung. Die genauen Bestimmungen und Ausnahmen sollten Sie bei Bedarf im Originaltext nachlesen oder bestenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Denn die gesetzlichen Vorgaben können auch je nach Bundesland und geltender Landesbauordnung variieren.
Wenn Sie Ihre Sanierungspflichten ignorieren, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Einhaltung wird vom Schornsteinfeger und dem örtlichen Bauamt überprüft.
In welcher Reihenfolge saniert man ein Haus?
Bei einer energetischen Sanierung ist die Reihenfolge der Maßnahmen für die optimale Energieeffizienz entscheidend. Im Folgenden haben wir eine Checkliste mit der sinnvollen Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen zusammengestellt:
- Ist-Zustand ermitteln
- Sanierungsziele definieren
- Gebäudehülle sanieren
- Heizung optimieren oder erneuern
- erneuerbare Energien in Form von Solarenergie
1. Ist-Zustand ermitteln
Bevor Sie mit der energetischen Sanierung starten können, müssen Sie den aktuellen Zustand des Gebäudes analysieren. Dies beinhaltet die Überprüfung der bereits vorhandenen Dämmung in verschiedenen Bauteilen, wie Dach und Fassade. Zusätzlich sollten Sie die Türen, Fenster, Heizkörper und die Heizungsanlage prüfen. Dieser Schritt ermöglicht Ihnen eine fundierte Planung der weiteren Sanierungsmaßnahmen.
Welche Bauteile wurden bereits gedämmt?
- Dach
- oberste Geschossdecke
- Außenwände
- Kellerdecke
- Bodenplatte
Welche Fenster und Türen sind verbaut?
- Aus welchem Jahr sind die Fenster?
- Welche Verglasung haben die Fenster?
a) Einfach-Verglasung
b) Zweifach-Verglasung
c) Dreifach-Verglasung? - Aus welchem Material bestehen die Fensterrahmen?
a) Holz
b) Kunststoff
c) Alu
d) Kombiniertes Material - Wie ist der Zustand der Türen?
- Kann man die Türen aufarbeiten oder müssen sie ersetzt werden?
Wie wird geheizt?
- Welches Baujahr hat die Heizungsanlage bzw. der Kessel?
- Was für eine Heizungsanlage ist verbaut?
a) Gas
b) Öl
c) Holz oder andere Biomasseheizung
d) weitere Heizungen mit erneuerbaren Energien - Gibt es eine Fußbodenheizung oder wird mit Heizkörpern geheizt?
Untersuchen Sie den Aufbau Ihrer Fassade und aus welchen Materialien sie besteht. Denn das ist maßgebend für die Art und Dicke der nachträglichen Dämmung.
20 – 30 Prozent der Gebäude in Deutschland haben ein zweischaliges Mauerwerk als Außenwand. Der Hohlraum zwischen den zwei Schalen kann nachträglich mit Einblasdämmung gedämmt werden. Das ist eine sehr kostengünstige und effektive Methode der Fassadendämmung.

Tobias Buse, Bauingenieur, M.Sc.
Energie-Effizienz-Experte
2. Sanierungsziele definieren
Nachdem Sie den Ist-Zustand ermittelt haben, legen Sie Ihre Ziele für die energetische Sanierung fest. Die Definition des Ziels ermöglicht es Ihnen, die weiteren Schritte der Sanierung darauf auszurichten.
- gesetzliche Vorgaben einhalten (z.B. beim Eigentümerwechsel)
- Bestmögliche Energieeffizienz
- Maximale energetische Einsparung mit minimaler Investition
- Gebäude für den Einbau einer Wärmepumpe vorbereiten
- Energieautarkie erreichen
- Wertsteigerung der Immobilie
3. Gebäudehülle sanieren
Die Sanierung der Gebäudehülle ist entscheidend, um den Energieverlust zu reduzieren. Bei der Sanierung sollten Sie stets von oben nach unten vorgehen. Das bedeutet, dass zuerst das Dach gedämmt wird, gefolgt von der oberen Geschossdecke, der Fassade und den Fenstern/Türen sowie der Kellerdecke.
Diese Reihenfolge stellt sicher, dass die Wärmedämmung kontinuierlich und zusammenhängend ist, was zu einer effektiven Reduzierung des Wärmeverlusts führt. Wenn beispielsweise nur die Fenster ausgetauscht werden, ohne dass die Fassade gedämmt ist, kann dies zu Temperaturunterschieden und potenziellen Schimmelproblemen führen.
Außerdem bewahrt Sie die korrekte Reihenfolge vor doppelten Kosten. Für die Dämmung der Fassade und den Austausch der Fenster ist es in der Regel notwendig, ein Gerüst zu verwenden. Tauschen Sie die Fenster erst, wenn die Fassade erneuert wurde, wird die frische Fassade an den Fenstern wieder geöffnet. Sind die neuen Fenster größer oder kleiner als die alten, muss die Fassade entsprechend angepasst werden.
Folgende Reihenfolge ist daher sinnvoll:
- Dach sanieren und dämmen
- Bei intaktem Kaltdach ggf. nur oberste Geschossdecke dämmen
- Fassade zusammen mit Fenstern und Außentüren sanieren
- Kellerdecke dämmen
Achten Sie bei dem Einbau neuer Fenster auf den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) zwischen Fenster und Außenwand. Neue 3-fach verglaste Fenster haben einen U-Wert von 0,95 W/m²K. Sollte Ihre Fassade noch nicht gedämmt worden sein, wird der U-Wert Ihrer Fassade sehr wahrscheinlich größer als 0,95 W/m²K und somit schlechter sein.
Wenn der U-Wert der Fenster besser ist, als der U-Wert der Fassade, kann das zu Schimmelproblemen führen. Daher sollten Sie zeitnah bzw. im Idealfall gleichzeitig die Fassade energetisch sanieren.

Tobias Buse, Bauingenieur, M.Sc.
Energie-Effizienz-Experte
4. Heizung erneuern oder optimieren
Erst nach der Sanierung der Gebäudehülle ist es sinnvoll, die Heizungsanlage zu erneuern oder zu optimieren. Um Ihren tatsächlichen Wärmebedarf zu ermitteln, sollten Sie zunächst unbedingt eine Heizlastberechnung für alle Räume durchführen lassen.
- Heizlastberechnung für alle Räume
- ggf. Heizkörper austauschen
- Heizung optimieren oder austauschen, ggf. in Verbindung mit dem Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Wärmepumpen)
- Optimierung der Warmwasserbereitung
- Lüftungskonzepte zur Reduzierung von Wärmeverlusten
- Einsatz von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Es ist nicht sinnvoll, eine neue Heizung einzubauen, bevor die Gebäudehülle optimiert wurde. Denn dadurch geht immer noch ein Großteil der Wärme über die Wände und Fenster verloren. In Sachen Energieeffizienz hätten Sie also nichts gewonnen.
Außerdem wird die Leistung der neuen Heizung auf Basis der bestehenden Heizlast des Gebäudes geplant. Dies würde dazu führen, dass die neue Heizung sehr wahrscheinlich überdimensioniert wäre, sobald Sie die Gebäudehülle doch dämmen. Damit hätten Sie viel Geld umsonst ausgegeben.
5. Photovoltaik/Solarthermie
Nachdem die Gebäudehülle und die Heizungsanlage saniert wurden, können Sie über den Einsatz von Photovoltaik und/oder Solarthermie nachdenken. Während Photovoltaik-Module autarken Strom erzeugen, unterstützen Sie mit Solarthermie Ihre Heizung z.B. bei der Bereitstellung von Warmwasser.
Wenn Sie von Anfang an wissen, dass Sie auf Solarenergie setzen wollen, planen Sie dies bereits bei der Dachsanierung ein, insbesondere, wenn Sie das Dach neu eindecken.
6. Wallbox
Wenn Sie ein Elektroauto besitzen, können Sie den Eigenverbrauch des Photovoltaik-Stroms durch eine sogenannte Wallbox erhöhen.
Beziehen Sie von Beginn an einen Energieberater in die energetische Sanierung ein. Gemeinsam können Sie Ihre Wünsche und die einzelnen Schritte zur optimalen Energieeffizienz durchgehen. Der Experte erstellt daraufhin einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der auf Ihre finanzielle Situation angepasst ist.
Häufig gestellte Fragen
Was bringt eine energetische Sanierung?
Eine energetische Sanierung bringt Energieeinsparungen, niedrigere Energiekosten, verbesserten Wohnkomfort, Wertsteigerung der Immobilie und einen Beitrag zum Umweltschutz.
Bin ich verpflichtet mein Haus energetisch zu sanieren?
Ist Photovoltaik eine energetische Sanierung?
Welche Förderung gibt es für eine energetische Sanierung?
Mit Einführung der BEG 2021 sind für eine energetische Sanierung verschiedene Förderungen möglich. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Förderungen der BAFA zu Maßnahmen an der Außenhülle und der Optimierung oder dem Tausch der Heizung. Der zinsgünstige Wohngebäude-Kredit der KfW kommt denjenigen zugute, wenn ein neues Effizienzhaus gebaut oder gekauft werden soll oder eine Komplettsanierung eines älteren Gebäudes zum Effizienzhaus mit der Stufe 65 angestrebt wird oder Nicht-Wohnflächen in Wohnflächen umgewandelt werden sollen. Zuschüsse der KfW gibt es darüber hinaus für viele weitere Förderprogramme. Dabei wird teilweise bereits der Einbau oder Austausch einzelner Teile gefördert.
Wie viel Förderung gibt es für die energetische Sanierung?
Die Höhe der Förderung für energetische Sanierungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Standort, dem Umfang der Maßnahmen und den jeweiligen Förderprogrammen. Es gibt staatliche und regionale Förderungen sowie Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile. In der Regel sind Zuschüsse zwischen 15 und 70 Prozent möglich.
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